Beim Durchstöbern der Webseite der Institution Schweizerischer Bankenombudsman habe ich zwei interessante Fälle zum Thema Auslandkunden gefunden:
Im ersten Fall hat eine Bank die Beziehung zu einer im Ausland wohnhaften Kundin einseitig beendet. Die Kundin wollte daraufhin ihr gesamtes Vermögen von ca. CHF 1 Mio. in bar abholen. Dies hat die Bank abgelehnt. Die Institution Schweizerischer Ombudsman konnte der Kundin nicht helfen, der Fall wird nun wohl vor Gericht landen. Fallbeschreibung siehe hier. Der Fall wurde auch in mind. 2 Artikeln der Zeitung Finanz und Wirtschaft zitiert: hier und hier.
Im zweiten Fall machte eine im Ausland wohnhafte Kundin geltend, von der Bank erst nachträglich über die Einführung einer Kontoführungsgebühr informiert worden zu sein. Sie kündigte darauf die Bankbeziehung und verlangte die bereits belastete Kontoführungsgebühr zurück. Nach dem Einschreiten des Schweizerischer Ombudsman hat die betroffene Bank nachgegeben und die Gebühren zurückerstattet. Fallbeschreibung siehe hier.
Auch wenn inzwischen so ziemlich alle Schweizer Banken eine separate Kontoführungsgebühr für Auslandkunden eingeführt haben, ist das Thema doch immer wieder Gegenstand von Zeitungsartikeln und Kundenreklamationen. Die Hoffnung (auf ein Schweizer Bankkonto ohne zusätzliche Auslandkundengebühr) stirbt zuletzt!
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